Falls Sie in einem Testament als Erbe ernannt wurden, reicht dies nach spanischem Recht nicht aus, um Sie automatisch zum Eigentümer von Vermögenswerten und Rechten zu machen und somit die Auszahlung oder Aushändigung bestimmter Vermögenswerte an Sie zu verlangen. In Spanien ist es wichtig, dass Sie die Erbschaft vorher ausdrücklich oder stillschweigend angenommen haben.
Aber auch wenn Sie das Erbe angenommen haben, werden Sie dadurch nicht automatisch zum Gläubiger bestimmter Vermögenswerte. Die Verteilung muss einer strengen Ordnung und Regelung folgen. Wir helfen Ihnen bei der Einhaltung der komplexen spanischen Verfahren.
Falls Sie Pflichtteilsberechtigter sind und glauben, dass es genügend Gründe gibt, das Testament anzufechten, beraten wir Sie, um Ihre Interessen und Rechte zu vertreten.
Annahme & Anfechtung
Noterbteil & Noterben
Wenn wir in Spanien von Erbschaft sprechen, müssen wir das Konzept der "legítimas" (Noterbteil) und "herederos forzosos" (Noterben) verstehen. So wird in der Regel jedes Erbe in 3 Drittel aufgeteilt: 1/3 der freien Verfügung, 1/3 der Verbesserung und 1/3 der Berechtigung. Letzteres ist ausschließlich den so genannten "Not- oder Zwangserben" vorbehalten. Mit anderen Worten: Der Verstorbene kann nicht frei über dieses Drittel verfügen.
Wer sind die Zwangserben auf den Balearen? 1. die Kinder und Nachkommen, 2. die Eltern und Verwandten in aufsteigender Linie, 3. der verwitwete Ehepartner.
Die Erbschaftsregelungen auf den Balearen unterscheiden sich insofern, als auf Mallorca/Menorca andere Bestimmungen gelten als auf Ibiza/Formentera. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen bei der gesamten spanischen Erbschaftsabwicklung.
Noterbteil & Noterben
Abfassung & Ablehnung von Testamenten
Wenn Sie Ihren Angehörigen etwas hinterlassen möchten, sei es der Familie, Freunden, Vereinen oder anderen Personen, steht Ihnen IUSTITIA abogados bei der Abfassung Ihres letzten Willens mit Rat und Tat zur Seite. Wir führen Sie durch die Komplexität des spanischen/balearischen Erbrechts.
Wussten Sie, dass ein handschriftliches Testament angefochten werden kann?
Wenn Sie eine Beratung zu einem bereits aufgesetzten Testament suchen, stehen wir für Sie da.
Wir beraten Sie, falls Sie ein Testament anfechten wollen, das Ihre Rechte als Noterben verletzt.
Abfassung & Ablehnung von Testamenten
Testamentsvollstrecker
Die Verteilung des Erbes kann sich in Spanien als Labyrinth und Puzzlespiel entpuppen. In manchen Fällen sogar zu Konflikten führen, wenn sich die Erben benachteiligt fühlen.
Zahlreiche Familien und Kunden vertrauen auf unseren Testamentsvollstrecker-Service. Wir verpflichten uns, Ihren letzten Willen und Ihr Testament mit äußerster Sorgfalt auszuführen. Wir sorgen dafür, dass Ihre letztwilligen Verfügungen in Anwesenheit der von Ihnen benannten Erben und in Übereinstimmung mit dem spanischen Gesetz vollzogen werden.
Der Testamentsvollstrecker hat die Aufgabe, den Nachlass zu verwalten, bis er unter allen Erben und Vermächtnisnehmern gemäß den ausdrücklichen Anweisungen des Erblassers und in voller Übereinstimmung mit dem geltenden spanischen Recht verteilt ist.